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Mittwoch, 10. März 2010
Service

Was dürfen wir für Sie erledigen?


Als Dienstleister für Ärzte erledigen wir für Sie alle Rechnungsangelegenheiten. Der Honorareinzug mit den dazu vebundenen Arbeiten gehört ebenso dazu, wie der anfallende Schriftverkehr mit den Patienten und Versicherungsträgern. Auch die Abwicklung von Mahnbescheiden durch einen Anwalt erledigen wir für Sie.

Für Sie und Ihre Praxis bedeutet das im einzelnen; Weitere Informationen zu unserer Leistungsübersicht bzw. Leistungsspektrum oder eigens für ihre Zwecke entwickelten Software für Ihre Praxis und unseren Konditionen finden Sie auf der rechten Seite.



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